Projektfortschritt
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Konzeptvergabe
02 – 07/2022
Die Konzeptvergabe wird von der Gemeinde für die Planung eines Grundstücks ausgeschrieben. Sie bezeichnet in Deutschland somit ein Instrument der Stadtplanung, beispielsweise bei der Umsetzung von Bauleit- oder Bebauungsplänen. Dabei haben die Gemeinde sowie der Planungsverband bereits eine Rahmenplanung für das Grundstück basierend auf der Bürgerbeteiligung erstellt. Bei der Konzeptvergabe steht die Qualität des einzureichenden Konzepts im Vordergrund der Entscheidung zur Vergabe von Grundstücken für eine Bebauung und nicht ein gebotener Preis wie beim sogenannten „Bieterverfahren“.
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Konzeptentscheid
08/2022
Der Konzeptentscheid beinhaltet die Bewertung und Auswahl des Konzepts, das den Anforderungen, Zielen und Kriterien des geplanten Bauprojekts am besten entspricht.
Die Max von Bredow Baukultur GmbH (ehem. Quest Baukultur GmbH) hat die Konzeptvergabe mit dem Entwurf von HKS & Bannert Architekten für sich entschieden.
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Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren
02/2023
Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung eines Grundstücks. Daher werden Bebauungspläne nach einem im deutschen Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Verfahren, dem Bauleitplanverfahren, aufgestellt. So wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme mit Blick auf die betroffenen Personen sowie der Öffentlichkeit sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden.
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1. Billigungsbeschluss
(frühzeitige Behörden- & Öffentlichkeitsbeteiligung)
06/2023
Wurde der erste Entwurf des Bebauungsplans gebilligt, werden in einem Beteiligungsverfahren die Abschnitte des Aufstellungsverfahrens benannt. Dabei werden die Öffentlichkeit allgemein sowie im Besonderen betroffene Bürger, Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden über die Planungsabsichten informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
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2. Billigungsbeschluss
12/2023
Sofern während des Auslegungszeitraums berechtigte Einwände oder Anregungen vorgebracht wurden, kann der Bauleitplan entsprechend geändert werden. Ist das der Fall, wird eine Überarbeitung des Planentwurfs durchgeführt, um die Anliegen angemessen zu berücksichtigen. Erfordern die Stellungnahmen keine wesentlichen Bedenken oder Änderungen wird das Verfahren unverändert fortgesetzt.
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3. Billigungsbeschluss
10/2024
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4. Billigungsbeschluss
06/2025
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Unterzeichnung / Beurkundung Städtebaulicher Vertrag
09/2025
Der Städtebauliche Vertrag regelt die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien in Zusammenhang mit dem gegebenen Projekt. Die Unterzeichnung bzw. Beurkundung des Vertrages ist ein rein formeller Akt. Alle Parteien, die am städtebaulichen Vertrag beteiligt sind, dokumentieren ihre Zustimmung und Verbindlichkeit in Bezug auf die festgelegten Vereinbarungen.
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Vertriebsstart
vsl. Herbst 2026